Wenn Sie ein Testament aufsetzen, haben die gesetzlichen Erben (nämlich Ihre direkten Nachkommen – Kinder und Enkelkinder- sowie der Ehepartner/die Ehepartnerin) jedenfalls Anspruch auf ihren gesetzlichen Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
entscheiden Sie sich selbst für ein Anliegen, das Ihnen schon immer wichtig war,
tun Sie Gutes und wirken über Ihr Leben hinaus,
können Sie Ihr Vermächtnis auch einem speziellen Projekt einer Organisation widmen, das Ihnen besonders am Herzen liegt,
kümmern sich viele Organisationen nach Ihren Wünschen und nach Absprache um Ihren Nachlass, Ihre Bestattung, die Wohnungsräumung, die Grabpflege und vieles mehr,
hält Sie die bedachte Organisation als Testamentsspenderin bzw. -spender in bleibender Erinnerung.