Gemeinnützig vermachen oder vererben?

Frau R. ist verwitwet und hat keine Kinder.
Sie hat nur mehr eine Nichte, zu der sie seit Jahrzehnten keinen Kontakt mehr hat.

 

Wenn Sie wie Frau R. ein Testament aufsetzen, können Sie verfügen, dass …

  • ein Ihnen nahestehender Mensch (der kein gesetzlicher Erbe ist) oder
  • eine gemeinnützige Organisation erben soll oder
  • ein Angehöriger mehr (als den im Gesetz vorgesehenen Anteil) erhalten soll.
 
Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation in Ihrem Testament bedenken wollen,
  • können Sie diese als Alleinerben oder als Miterben gemeinsam mit anderen Organisationen oder Ihnen nahestehenden Personen einsetzen
  • eine oder mehrere Organisationen mit einem Vermächtnis, d.h. z.B. mit einem Sparbuch, einer Immobilie oder Wertpapieren bedenken
  • eine oder mehrere Organisationen als Ersatzerben einsetzen. Ein Ersatzerbe kommt dann zum Zug, wenn die von Ihnen als Erbe eingesetzte Person nicht erben kann oder will (z.B. weil sie schon verstorben ist)

 

Wussten Sie, dass der Staat erbt, wenn kein Testament vorhanden ist und es auch keine gesetzlichen Erben oder Lebensgefährten gibt?

Titel

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Anna M.

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