Eine Alternative zu einem Testament sind Schenkungen.
So können Sie schon zu Lebzeiten Teile Ihres Vermögens, z.B. Ihr Auto, Wertpapiere oder Ihr Haus verschenken.
Diese werden dann später NICHT mehr einem etwaigen Pflichtteil hinzugerechnet. Denn Schenkungen zu gemeinnützigen Zwecken (oder auch in Entsprechung einer sittlichen Pflicht oder aus Rücksicht des Anstandes) sind von dieser Anrechnungspflicht befreit.
Für Schenkungen ist ein Notariatsakt erforderlich.
Außerdem können Sie eine gemeinnützige Organisation als Begünstigte für Ihre Lebensversicherung eintragen. In diesem Fall kommt der Betrag direkt der gemeinnützigen Organisation zugute und wird nicht zu Ihrem Nachlass gerechnet.
Mit einer Schenkung zu Lebzeiten erleben Sie, wie mit Ihrem Vermögen Gutes bewirkt wird.