Wie Sie sonst noch vorsorgen können

 

In einem Testament (für den guten Zweck) können Sie Ihren letzten Willen klar und eindeutig festlegen und für die Zukunft Wichtiges regeln.

 

Außerdem können Sie mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht oder mit einer Bestattungsvorsorge für folgende Situationen Vorkehrungen treffen und diese nach Ihren Vorstellungen regeln:

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Anna M.

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