Warum es sinnvoll ist, sich über seinen digitalen Nachlass Gedanken zu machen…

Je konkreter Sie festlegen, was mit Ihrem digitalen Nachlass geschehen soll, umso besser können Sie selbst bestimmen, welche Daten im digitalen Raum nach Ihrem Tod verbleiben.

Was fällt Ihnen ein, wenn Sie über Vorsorgemaßnahmen für das Leben und darüber hinaus nachdenken? Die Vorsorgevollmacht, das Testament, die Bestattungsvorsorge oder eine Patientenverfügung?

Diese Instrumente sind wichtige Vorsorgemaßnahmen, doch seit dem neuen Jahrtausend spielt auch der digitale Nachlass eine immer größere Rolle und auch hier Sinn ergibt, sich über Vorsorgemaßnahmen Gedanken zu machen. Aber was ist der digitale Nachlass überhaupt? – Es gibt dafür noch keine allgemeingültige Definition, aber in der Regel werden darunter jene Daten verstanden, welche nach dem Tod einer Person im Internet fortbestehen. Hierzu zählen unter anderem Profile auf Sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter, etc.), E-Mail-Konten oder Kundenkonten auf Online-Shops. Aber auch Konten von Online-Zahlungsanbietern wie PayPal oder Vermögensbestände in Form von Kryptowährungen spielen dabei eine Rolle. So zählt das Guthaben, welches sich auf Online-Konten oder in Wallets befindet, ebenfalls zum digitalen Nachlass.

Digitaler Nachlass

Doch wie kann mit dem digitalen Nachlass umgegangen werden? – Hier lassen sich vier Vorgehensweisen festhalten: Die Daten können erhalten, gelöscht, archiviert oder an dritte Personen übertragen werden.

In Österreich gibt es keine klare Regelung, wie mit dem digitalen Nachlass umgegangen wird. Die meisten Internetplattformen haben eine individuelle Vorgangsweise für den Fall, dass ein User stirbt. Bei Facebook etwa können die Erben das Profil löschen lassen oder in einen Gedenkzustand versetzen. Dann bleibt der Inhalt bestehen, kann aber nur von unmittelbaren Freunden eingesehen werden. 

Google wiederum bietet ein „Kontoinaktivitätsmanagement“ an, um den digitalen Nachlass zu verwalten. Der User kann einen Zeitraum festlegen, indem man sich einloggen sollte. Tut er das nicht, erhält ein definierter Kontakt automatisch eine Nachricht z.B. mit den Zugangsdaten. Auch kann man die automatische Löschung des Kontos nach Ablauf des Zeitraums einstellen. 

Problematisch ist oft, dass viele der Anbieter digitaler Nachlassverwaltung ihren Firmensitz im Ausland haben und dem jeweiligen Landesgesetz unterliegen. So kann es passieren, dass ein Erbe zwar ein E-Mail-Konto übernehmen, die bisherigen Nachrichten aber aus Persönlichkeitsrechten nicht einsehen kann. 

Wie können Sie aber dennoch digitale Vorsorge betreiben?

Je konkreter Sie festlegen, was mit Ihrem digitalen Nachlass geschehen soll, umso besser können Sie selbst bestimmen, welche Daten im digitalen Raum nach Ihrem Tod verbleiben.

Ein erster Schritt zur Vorsorge ist eine Bestandsaufnahme. Überlegen Sie sich, welche Ihrer persönlichen Daten im Internet bzw. in der digitalen Welt vorhanden sind. Stellen Sie sich hierzu die Frage, was nach Ihrem Ableben bestehen bleiben soll und was nicht.

Weiters empfiehlt es sich eine Liste anzulegen, in der alle Zugangsdaten zu Online-Konten, Mitgliedschaften, Profilen und sonstige Online-Aktivitäten angeführt sind. Da es sich dabei um private und sensible Daten handelt, sollten Sie unbedingt auf eine sichere Verwahrung achten. In physischer Form kann diese Liste zum Beispiel in einem Safe, oder im Rahmen eines Testaments beim Notar hinterlegt werden.

Halten Sie zudem fest, wie mit Ihren Konten und Daten umgegangen werden soll. Beispielsweise können Sie hierbei anführen, ob ein Online-Auftritt nach dem eigenen Tod gelöscht werden soll, oder aber als Anlaufstelle für Trauer, Anteilnahme und Erinnerung erhalten werden soll. Wichtig ist auch eine Person festzulegen, welche im Todesfall Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhält. Oder Sie speichern Ihre Zugangsdaten auf einen verschlüsselten USB-Stick oder einem Passwort-Manager. Unter Passwort-Manager versteht man ein Programm, welches der Verwaltung von Zugangsdaten dient. Das Programm selbst ist dabei mit einem Hauptkennwort gesichert. Im Zuge der Vorsorge können Sie einer Vertrauensperson das Hauptkennwort mitteilen.

Eine Checkliste, was bzgl. Digitaler Nachlass zu berücksichtigen ist, finden Sie auch auf der Website unseres Kooperationspartners Bestattung Himmelblau.

Wie können Kryptowährungen vererbt werden?

Kryptowährungen erfreuen sich hoher Beliebtheit und dienen für immer mehr Menschen als innovative Anlageform.

Und, wie schon erwähnt, zählen auch Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum, beziehungsweise der Zugang zu diesen zum digitalen Nachlass. Auch hier ist es wichtig, Angehörige oder andere vorgesehene Erben schon frühzeitig über den Besitz von Kryptowährungen in Kenntnis zu setzen. Hilfreich sind dabei auch Informationen zum Zeitpunkt des Erwerbs, zum Umfang des Vermögens, sowie zu Verträgen mit externen Dienstleistern. Nur so können Sie sicherstellen, dass Vermögenswerte in Form von Kryptowährungen auch tatsächlich bei den Erben ankommen.

Essentiell ist dabei auch über die Hinterlegung der Zugangsdaten zu informieren. Denn generell können Kryptowährungen nicht vererbt werden, da eine Dezentralität der Daten vorliegt. Jedoch sind die Zugangsdaten, welche im Fall von Kryptowährungen Private-Key genannt werden, vererbbar. Hier ist zu beachten in welcher Form der Private Key gesichert wurde: Ist ein Private Key beispielsweise auf Papier, einem USB-Stick oder einer Festplatte gespeichert, so ist dieser sowieso regelmäßig im Besitz des Erblassers und wird automatisch auf die Erben übertragen.

Anders ist es bei sogenannten Online-Wallets, sprich wenn die Daten auf einem externen Server aufbewahrt werden.  In diesem Fall hat der/die Erblasser:in einen Vertrag mit einem Online-Wallets Anbieter abgeschlossen. Damit Angehörige im Todesfall die Zugangsdaten erhalten, muss mit dem jeweiligen Anbieter (z.B: einer Kryptobörse) in Kontakt getreten werden.  Nach der Vorlage von allen nötigen Dokumenten bekommen die Hinterbliebenen dann die Kontrolle über das jeweilige Konto des/der Verstorbenen. Welche Dokumente genau nötig sind, um die Kontrolle über ein Konto zu erlangen, lesen Sie am besten in den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter nach. Eine Sterbeurkunde alleine reicht dabei in der Regel nicht aus. Oft bedarf es auch eines Erbnachweises.

Seien Sie sich aber auch der Gefahren bei der Übertagung von kryptographischen Vermögenswerten bewusst! Vor allem bei Drittanbietern lässt sich schwer abschätzen, ob Erben tatsächlich Zugang zum Kryptoguthaben erhalten. Gerade bei im Ausland ansässigen Serverbetreibern können sich sehr komplexe Fragen zur Anwendbarkeit von verschiedenen Rechtsformen ergeben.

FAZIT: Private Keys, die sich auf Papier befinden oder auf einer externen Festplatte gespeichert sind, sind im Erbfall weit leichter übertragbar als Online-Wallets.

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Anna M.

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