1. Kein Testament erstellen
Auch wenn niemand sich gerne mit der eigenen Vergänglichkeit auseinandersetzt, lohnt es sich trotzdem, darüber nachzudenken, wen Sie in Ihrem Testament bedenken wollen. Nur mit einem Testament können Sie sicher sein, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod genauso verteilt wird, wie Sie es wünschen, und nicht der Staat diese Aufgabe übernimmt. Es genügt ein handgeschriebenes Testament, das mit Datum und Unterschrift versehen ist. Dafür benötigen Sie keine Zeugen. Sie werden sehen, dass es ein gutes Gefühl ist, alles geregelt zu haben. Um ganz sicher zu gehen, dass Ihr Wille erfüllt wird und alle Formulierungen rechtlich eindeutig sind, lohnt sich aber in jedem Fall ein Besuch beim Notar oder der Notarin
2. Das Vermögen dem Staat überlassen, weil man keine gesetzlichen Erben mehr hat
Sie haben keine gesetzlichen Erben und denken daher, dass Sie kein Testament benötigen? Denken Sie noch einmal darüber nach, ob die gesetzliche Erbfolge wirklich Ihrem Willen entspricht. Sie können auch eine oder mehrere gemeinnützige Organisationen in Ihrem Testament bedenken und so sicherstellen, dass Sie auch über Ihren Tod hinaus jene Werte und Ideen unterstützen, die Ihnen wichtig sind. Egal ob Ihnen Kinder, Tiere, die Umwelt, Obdachlosigkeit oder medizinische Forschung am Herzen liegen – Sie haben es in der Hand und können mit Ihrem letzten Willen Gutes tun.
3. Ein ungültiges Testament erstellen
Obwohl es nicht unbedingt kompliziert ist, ein Testament zu verfassen, gibt es einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen. Denken Sie daran, dass ein eigenhändiges Testament unbedingt komplett selbst eigenhändig-handschriftlich verfasst sein muss und dass Sie für ein fremdhändiges Testament drei Zeugen benötigen. Gerade bei fremdhändigen Testamenten lohnt es sich, ein Notariat aufzusuchen und sich beraten zu lassen, da hier die Formalvorschriften sehr kompliziert sind. Eine Erstberatung ist in diesem Fall kostenlos.
4. Das Testament nicht datieren oder unterschreiben
Sie haben Ihr Testament verfasst, sämtliche Vermögenswerte vermerkt und sind zufrieden mit dem Ergebnis? Schauen Sie lieber noch einmal genau hin. Ein Testament ohne Ihre Unterschrift ist wertlos. Und auch ein Datum ist unbedingt anzuraten, damit man weiß, was das aktuelle Testament ist.
5. Unklare oder unpräzise Formulierungen verwenden
Sie wollen Ihre Lieblingsnichte im Testament bedenken und ihr Ihren Schmuck vererben? Dabei sollten Sie genau festhalten, welche Schmuckstücke ihr gehören sollen, damit ein späterer Streit unter den Erben vermieden wird. Präzisieren Sie so gut wie möglich Ihre Wünsche und vermerken Sie, zu welchen Teilen Sie etwas an mehrere Erben vermachen. Auch wenn Sie mehrere gemeinnützige Organisationen mit einem Teil Ihres Vermögens bedenken wollen, geben Sie an, welche Organisation wie viel des Vermächtnisses erhalten soll.
6. Ein Testament nicht sicher verwahren
Nicht nur der Inhalt eines Testaments ist wichtig, sondern auch der Ort, an dem es aufbewahrt wird. Im Zweifelsfall sollte der letzte Wille schnell gefunden werden, damit alle weiteren Schritte in die Wege geleitet werden können. Es empfiehlt sich daher, das Testament bei einer Notarin oder einem Notar zu hinterlegen und im Testamentsregister für eine geringe Gebühr erfassen zu lassen. So gehen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille auch auf jeden Fall berücksichtigt wird und Ihr Testament nicht verschwindet oder verloren geht.
7. Den Pflichtteil ignorieren
Im österreichischen Erbrecht steht den direkten Nachkommen (Kindern) und Ehepartnern ein sogenannter Pflichtteil zu, also ein gesetzlicher Mindestanspruch auf einen Teil des Erbes. Diese Bestimmung bleibt bestehen, auch wenn Sie das im Testament anders vermerken. Sie können also beispielsweise nicht Ihr gesamtes Vermögen an Ihre Nachbarin vererben und Ihren Sohn „enterben“. Nur wenn über einen längeren Zeitraum (20 Jahre) kein Kontakt mehr zu einem Kind besteht, kann der Pflichtteil um die Hälfte reduziert werden, eine Enterbung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
8. Das Testament nicht regelmäßig aktualisieren
Es ist bereits einige Jahre her, dass Sie Ihr Testament verfasst haben, und in Ihrem Leben hat sich etwas grundlegend verändert? Dann sollten Sie so bald wie möglich auch Ihr Testament aktualisieren und auf den neuesten Stand bringen. Dies kann beispielsweise bei einer bevorstehenden Scheidung, einem Zerwürfnis mit im Testament bedachten Personen oder aber auch bei einem Todesfall notwendig sein. Es schadet jedoch auch sonst nicht, regelmäßig über das Testament zu schauen und sicherzugehen, dass alles im gesetzlichen Rahmen genauso verteilt wird, wie Sie es sich wünschen.
9. Keine Regelungen für den digitalen Nachlass festlegen
In Ihrem Testament sollten Sie unbedingt einen Erben einsetzen und nicht nur mit Vermächtnissen materielle Sachwerte wie z.B. Sparbücher, Immobilien oder andere Vermögenswerte verteilen. Auch Anweisungen für den Umgang mit digitalen Vermögenswerten und Online-Konten sind wichtig (digitales Vermächtnis). In der heutigen Zeit sind digitale Vermögenswerte und Konten ein wichtiger Bestandteil des Erbes. Es ist essenziell, dass Sie Anweisungen hinterlassen, wie mit Ihren Online-Konten, sozialen Medien und digitalen Dateien verfahren werden soll. Ohne klare Anweisungen und Informationen, wie z.B. eine Passwortliste könnten Ihre Erben Schwierigkeiten haben, auf diese Informationen zuzugreifen oder sie zu verwalten.
10. Keine Ersatzerbinnen oder -erben einsetzen
Es ist möglich, dass eine im Testament bedachte Person vor Ihnen verstirbt oder das Erbe aus anderen Gründen nicht antreten kann. Daher sollten Sie immer Ersatzpersonen oder Organisationen benennen, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen gemäß Ihrem letzten Willen verteilt wird. So vermeiden Sie Unsicherheiten und stellen sicher, dass Ihre Wünsche auch in unvorhergesehenen Fällen respektiert werden.