Sollte jemals eine Krankheitssituation auftreten, in der Sie eventuell selbst nicht mehr befragt werden können, macht eine Patientenverfügung Sinn:
In dieser legen Sie fest, welche medizinische Behandlung (z. B. lebenserhaltende Maßnahme) Sie in diesem Fall ablehnen. Die Verfügung wird erst wirksam, wenn Sie im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig sind (weil sie z. B. bewusstlos sind). Wirksam ist sie für 8 Jahre, danach müssen Sie sie erneuern.
Jede Patientenverfügung kann auf Wunsch im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats sowie im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte registriert werden.
Mit einer Patientenverfügung geben Sie Ihrer Familie und den behandelnden Ärztinnen und Ärzten eine wichtige Entscheidungshilfe für ihr Tun in die Hand.