Wussten Sie, … ?

6 Fakten und Tipps rund um das Thema Testament.

Es gibt einige Fakten und Tipps rund um das Thema Testament, die vielen Menschen nicht bekannt sind.  In diesem Blogpost möchten wir Ihnen sechs interessante Informationen vorstellen, damit Sie bestens informiert sind und die beste Entscheidung treffen können.

1. Eine Möglichkeit, eine gemeinnützige Organisation in Ihrem Testament zu bedenken, ist das Einsetzen als Allein- oder Miterben oder das Bedenken mit einem Vermächtnis, wie zum Beispiel einem Sparbuch oder einer Immobilie. Eine weitere Option ist das Einsetzen als Ersatzerben. In diesem Fall kommt die Organisation zum Zug, wenn der ursprünglich eingesetzte Erbe das Erbe nicht antreten kann oder will.

2. Ein Testament, das beim Notar oder Rechtsanwalt hinterlegt wird, wird zusätzlich im Testamentsregister registriert. Dies hat den Vorteil, dass im Falle des Ablebens der zuständige Notar das Testamentsregister abfragen kann, um herauszufinden, ob der Erblasser einen letzten Willen verfasst hat. So kann sichergestellt werden, dass Ihr Testament gefunden und nicht verloren geht.

3. Beim Verfassen eines Testaments ist es immer ratsam, das Datum anzugeben. Dadurch wird deutlich, welches das aktuellste und somit gültige Testament ist. Wenn zwei Testamente vorliegen, gilt immer dasjenige mit dem jüngeren Datum.

4. Es gibt unterschiedliche Vorgaben für ein Testament, je nachdem, ob es eigenhändig-handschriftlich verfasst wurde oder nicht. Bei einem fremdhändigen (also nicht eigenhändig geschriebenen) Testament müssen drei Zeugen unterschreiben, die nicht in einer Beziehung zum Erblasser stehen dürfen. Zudem müssen sie sich als Testamentszeugen identifizieren, beispielsweise durch Angabe des Geburtsdatums oder der Wohnadresse. Der Erblasser muss außerdem einen eigenhändigen Zusatz verfassen, um deutlich zu machen, dass dies sein letzter Wille ist. Ein eigenhändig verfasstes Testament erfordert lediglich die Unterschrift des Verfassers. Bei einem fremdhändigen Testament empfiehlt es sich, dieses beim Notar oder Rechtsanwalt zu erstellen.

5. Wenn weder Erben noch ein Testament vorhanden sind, fällt der gesamte Nachlass dem Staat zu. Um dies zu verhindern, sollte unbedingt ein Testament verfasst werden. Am besten ist es, das Testament beim Notar zu hinterlegen, um sicherzustellen, dass es sicher aufbewahrt wird und nicht verloren geht. Indem Sie ein Testament verfassen, entscheiden Sie selbst, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Ableben passieren soll und nicht der Gesetzgeber.

6. Die volle Entscheidungsfähigkeit des Erblassers ist eine grundlegende Voraussetzung für die Gültigkeit eines Testaments. Im Falle von Erbstreitigkeiten wird häufig die Geschäftsfähigkeit des Erblassers angezweifelt, was zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen kann. Zudem sollten Kinder und Ehegatten berücksichtigt werden, da sie in der Regel einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil haben. Es kann vorkommen, dass dieser Pflichtteil gerichtlich eingeklagt wird, wenn er im Testament nicht berücksichtigt wurde.

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Anna M.

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