Der Letzte Wille

Drei Fragen an Michael Umfahrer, den Präsidenten der Österreichischen Notariatskammer rund ums Testament

Was sollte in einem Testament geregelt werden?

Das Wichtigste ist, einen oder mehrere Erben einzusetzen. In selbst geschriebenen Testamenten wird oft der grobe Fehler begangen, dass nur Vermächtnisse (vormals Legat) angeordnet werden, also etwa „Die Wohnung soll meine Frau bekommen“ oder „Mein Auto erhält mein Freund Max“. Auf andere Vermögenswerte wie das Pensionskonto oder die Wohnungseinrichtung wird häufig vergessen. Oft entsteht dann ein Streit, wer den Rest des Vermögens bekommt und wer anfällige Schulden, etwa die Begräbniskosten, bezahlen muss. Neben den Erben sollte man immer auch Ersatzerben bestimmen. Es könnte ja sein, dass der eingesetzte Erbe vor oder gleichzeitig mit dem Erblasser verstirbt.

Was muss ich beim Verfassen eines Testaments beachten?

Grundsätzlich sollte man sich vorher bei einem Experten informieren, denn die Tücke steckt im Detail. So müssen beispielsweise beim fremdhändigen Testament die Zeugen zu ihrer Unterschrift „als Testamentszeuge“ dazuschreiben, sonst gilt das Testament formal nicht. Beim eigenhändigen Testament wiederum darf man keinesfalls die Unterschrift vergessen. Aufgrund der vielen Formvorschriften ist gerade bei der Erstellung eines fremdhändigen Testaments die Begleitung durch einen Notar empfehlenswert, weil Formfehler zur Ungültigkeit des Testaments führen.

Wie kann ich in meinem Testament eine gemeinnützige Organisation bedenken?

Hier gibt es die Möglichkeit eines Vermächtnisses. Damit ordne ich in meinem Testament an, dass eine oder mehrere Organisationen eine bestimmte Sache oder einen bestimmten Geldbetrag erhalten sollen. Man kann gemeinnützige Organisationen natürlich auch als Erben einsetzen. Sehr wichtig ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass der Name der Organisation korrekt bezeichnet und eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Viele Vereine haben beispielsweise Landes- und Bundesorganisationen. Will man Missverständnisse vermeiden, reicht es also nicht aus, einfach „die Krebshilfe“, „die Wasserrettung“ oder „die Caritas“ zu schreiben. Es empfiehlt sich auch, die Vereinsregisternummer der betreffenden Organisation anzuführen (aus dem zentralen Vereinsregister).

Drei Fragen an Michael Umfahrer, den Präsidenten der Österreichischen Notariatskammer rund ums Testament

Ähnliche Beiträge

Titel

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Leider konnten die Daten nicht geladen werden.

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.

Anna M.

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Leider konnten die Daten nicht geladen werden.

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.