Die Verwahrung eines Testaments im Testamentsregister gewährleistet, dass die letztwillige Verfügung auch rechtzeitig im Verlassenschaftsverfahren berücksichtigt werden kann. Mit einer Registrierung Ihres Testaments im Testamentsregister und der Hinterlegung beim Notar gehen Sie sicher, dass Ihr Testament auch gefunden wird und keine Änderungen vorgenommen werden können. Die Gebühr zur Eintragung ins Testamentsregister beträgt derzeit € 29 (Stand 2020) Ein Testament kann sowohl beim Notar (zentralses Testamentsregister der Notariatskammer) als auch beim Rechtsanwalt registriert werden.