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Widerruf des Testaments

Ein Testament kann, gleichgültig ob eigen- oder fremdhändig verfasst, jederzeit abgeändert oder widerrufen werden: ein neues Testament widerruft automatisch ein vorhergehendes – vorausgesetzt das neue Testament ist gültig verfasst. Ein neues Testament aufzusetzen, ist vor allem dann ratsam, wenn sich die Umstände geändert haben. Dies ist etwa der Fall, wenn eingesetzte Erbinnen und Erben vor den Erblasserinnen/Erblassern sterben oder sich die Vermögensverhältnisse geändert haben.

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