Testamentsformen
Das eigenhändige Testament wird von der Erblasserin oder dem Erblasser selbstständig handschriftlich verfasst und mit einer Unterschrift gekennzeichnet. Es sind keine Zeugen erforderlich. Das eigenhändige Testament muss vom Erblasser selbstständig handschriftlich geschrieben und eigenhändig unterschrieben werden. Die Unterschrift muss am Ende des Textes stehen. Die Bezeichnungen "Testament", "Letztwillige Anordnung" oder "Letzter Wille" müssen im Testament enthalten sein. Vor- und Zuname des Erblassers sollen ebenso enthalten sein. Die Angabe von Ort und Datum ist unbedingt anzuraten. Das eigenhändige Testament ist die einfachste Testamentsform. Nachteilig ist, dass es leicht beseitigt oder übersehen werden kann.
Das fremdhändige Testament ist ein Testament, das vom Erblasser am Computer oder der Schreibmaschine verfasst oder von einer dritten Person geschrieben wurde. Aufgrund der vielen Formvorschriften zum fremdhändigen Testament ist es unbedingt anzuraten, einen Notar oder Rechtsanwalt beim fremdhändigen Testament zu Rate zu ziehen. Folgende Formvorschriften sind zu beachten: