Das Testament ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche, letztwillige Verfügung, die eine Person zum Erben einsetzt. Es ist die Erklärung des/der Verstorbenen zu dessen/deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll. Einem einzelnen Erben wird die gesamte Verlassenschaft zur Gänze vermacht, mehrere Erben teilen sich (im Innenverhältnis) die Verlassenschaft quotenmäßig (etwa je zu einem Drittel, zu gleichen Teilen). Der/die Begünstigte ist Gesamtrechtsnachfolger*in der Verlassenschaft und haftet grundsätzlich auch für die Schulden des/der Erblasser*in. Ein Testament kann auch Vermächtnisse enthalten.