Wer im Todesfall erbt, das regelt in Österreich das Bürgerliche Gesetzbuch. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt allein Blutsverwandte, Adoptivkinder, Ehe- und eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner oder den Staat.
Nur ein Testament oder Erbvertrag setzt diese Regelung außer Kraft und ermöglicht individuelle Gestaltungsfreiheit. Wer eine gemeinnützige Organisation bedenken möchte, muss dies mit einem Testament regeln oder einen Erbvertrag aufsetzen lassen.
Alle Mitglieder der Initiative Vergissmeinnicht sind vom Verband der spendenwerbenden Organisationen auf Transparenz, Sparsamkeit, Verwendung der Spendenmittel und viele andere Kriterien geprüft, die meisten Organisationen tragen entweder das Spendengütesiegel oder unterliegen vor Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Organisationen einer strengen Prüfung. Viele gemeinnützige Organisationen kümmern sich auch nach Absprache um die Wohnungsauflösung, die Bestattung oder die Grabpflege, sofern keine nahen Angehörigen vorhanden sind. Überlegen Sie sich beim Verfassen Ihres Testaments, welche Anliegen von Organisationen Ihnen wichtig sind und welche Organisationen Sie über das eigenen Leben hinaus unterstützen wollen. Schenkungen an gemeinnützige Organisationen sind ohne Befristung gültig und werden nicht dem Erbe hinzugerechnet.