Verschenken Sie Teile ihres Vermögens schon zu Lebzeiten, z.B. Ihr Haus, Ihr Auto oder Ihre Wertpapiere, so können Sie miterleben, wie mit Ihrem Vermögen Gutes bewirkt wird. Für Schenkungen ist ein Notariatsakt erforderlich. Schenkungen zu gemeinnützigen Zwecken, in Entsprechung einer sittlichen Pflicht oder aus Rücksicht des Anstandes, sind von dieser Anrechnungspflicht befreit.Sie können aber auch eine Organisation als Bezugsberechtigte Ihrer Lebensversicherung eintragen.