In Österreich regelt die gesetzliche Erbfolge, wer im Todesfall erbberechtigt ist. Wer über die Aufteilung seines Erbes selbst verfügen möchte, sollte dies in einem Testament regeln. Wichtig ist, dass die gesetzlichen Erben weiterhin Anspruch auf ihren gesetzlichen Pflichtteil haben. Wer darüber hinaus wirken will, kann eine gemeinnützige Organisation im Testament in Form eines Vermächtnisses bedenken oder eine/mehrere Organisationen als Erben einsetzen. Beim Testament wird angeordnet, dass eine oder mehrere bestimmte Organisationen eine bestimmte Sache oder einen bestimmten Geldbetrag erhalten sollen. Wichtig ist, dass der Name der Organisation korrekt geschrieben und eine eindeutige Zuordnung möglich ist.