Ein Vermächtnisnehmer erbt eine genau bestimmte Sache – also nicht das ganze oder ein Quote des zu vererbenden Vermögens (z.B. das Mobiliar, das Sparbuch, die Wertpapiere). Das Vermächtnis ist also eine letztwillige Zuwendung ohne Hinterlassung eines Erbteils. Es sollte aber im Testament neben etwaigen Vermächtnisnehmern immer auch ein Erbe eingesetzt werden.