Es ist mir ein Anliegen, dass jene mein Vermögen bekommen, die es brauchen. Und ich weiß, dass es bei der von mir bedachten Organisation in die richtigen Hände kommt.
Frau R. ist verwitwet und hat keine Kinder. Sie hat nur mehr eine Nichte, zu der sie seit Jahrzehnten keinen Kontakt mehr hat.
Wenn Sie wie Frau R. verfügen möchten, dass …
ein Ihnen nahestehender Mensch (der kein gesetzlicher Erbe ist) oder
eine gemeinnützige Organisation erben soll oder
ein Angehöriger mehr (als den im Gesetz vorgesehenen Anteil) erhalten soll,
macht es Sinn, ein Testament aufzusetzen.
Wussten Sie, dass der Staat erbt, wenn kein Testament vorhanden ist und es auch keine gesetzlichen Erben bzw. Erbinnen oder Lebensgefährten gibt?