Das Testament kann grundsätzlich an jedem beliebigen Ort aufbewahrt werden. Es wird aber darauf hingewiesen, dass bei der privaten Aufbewahrung immer wieder die Gefahr besteht, dass es nicht gefunden wird. Ein sicherer Weg ist es, eine Person seines Vertrauens nicht nur über den Aufbewahrungsort des Testaments, sondern auch über dessen Inhalt zu informieren.
Empfehlenswert ist die Errichtung eines Originals, das bei einer Notarin/einem Notar, einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt oder bei Gericht verwahrt und im Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer oder im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages registriert wird. Auf diese Weise ist das Testament sicher aufbewahrt, kann nicht unterschlagen werden und ist auch jederzeit problemlos abänderbar. Im Zentralen Testamentsregister werden nicht der Inhalt des Testaments, sondern nur die persönlichen Daten der Testatorin/des Testators und das Datum der Testamentserrichtung registriert. Im Sterbefall fragt die zuständige Notarin/der zuständige Notar bei diesem Register an und bekommt dort die Auskunft, wo das Testament hinterlegt ist.